Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren
Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Der Geltung abweichender allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich
widersprochen, es sei denn, diese werden von uns schriftlich anerkannt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos
ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niederzulegen. Dies gilt nicht, soweit die Parteien nach
Vertragsabschluß ausdrücklich mündliche Abreden treffen und dabei
übereinstimmend das Erfordernis der schriftlichen Bestätigung
abbedingen.
3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
4. An Zeichnungen, Zulassungspapieren und anderen Unterlagen behalten
wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte
uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen
Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Preise basieren, sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, auf der Abnahme kompletter Versandeinheiten,
netto ab Werk oder Auslieferungslager und zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
2. Die Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Für
Deutschland erfolgt die Lieferung, sofern € 500,00 Rechnungswert pro
Lieferung überschritten werden, verpackungsfrei und frei Haus.
3. Bei Nichteinhaltung der Versandeinheiten wird ein Teuerungszuschlag von 5% auf unseren Abgabepreis berechnet.
4. Unsere Rechnungen bei Inlandsgeschäften sind zahlbar innerhalb von 8
Tagen nach Rechnungsdatum mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen
netto nach Rechnungsdatum. Zahlungen werden stets zur Begleichung der
ältesten, fälligen Schuldposten verrechnet. Gerät der Kunde in Verzug,
werden ab Verzugseintritt Verzugszinsen pauschal mit 8% Punkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen,
sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Außerdem kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben,
wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 3 Lieferung
1. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind als annähernd zu
verstehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, kann
der Kunde - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden
entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des
Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% für den Teil der
Lieferungen verlangen, der in Verzug geraten ist.
3. Weitergehende als die in Absatz (2) genannten Ansprüche auf Ersatz
des Verzugsschadens, sind ausgeschlossen. Im übrigen bestimmen sich
sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter
Lieferungen ausschließlich nach §6 dieser Bedingungen.
Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung entstehen nicht, wenn
wir die Lieferverzögerung nicht zu vertreten haben.
4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
5. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B.
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B.
Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen
angemessen, mindestens auf die Dauer der Störung. Falls die Störung
länger als 6 Wochen dauert, sind wir berechtigt vom unerledigten Teil
des Auftrags zurückzutreten.
§ 4 Beanstandungen
1. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbar
unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
2. Andere Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
4. Der Kunde darf die Entgegennahme wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
§ 5 Gewährleistung
(1) Für Sachmängel, die bei Gefahrübergang vorliegen müssen, haften wir wie folgt:
1. Wir leisten Nacherfüllung durch Reparatur, es sei denn, die
Lieferung einer mangelfreien Sache ist für den Kunden unbedingt
erforderlich und für uns mit zumutbaren Kosten zu erbringen. Zur
Nacherfüllung ist uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu
gewähren. Wird diese Möglichkeit verweigert, sind wir insoweit von der
Nacherfüllung und weiteren Mängelansprüchen befreit.
2. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Nacherfüllung, ist der
Kunde berechtigt, Minderung und allerdings nur bei erheblichen Mängeln,
Schadensersatz statt der Leistung und/oder Rücktritt zu verlangen. Eine
Fristsetzung ist entbehrlich, soweit wir die Nacherfüllung verweigert
haben, wenn mindestens drei Versuche der Nacherfüllung fehlgeschlagen
sind oder wenn die Nacherfüllung für uns unzumutbar ist. Ein Anspruch
auf Schadensersatz wegen Mängeln ist außer in Fällen des Vorsatzes und
der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich
bei unserer Pflichtverletzung um eine Kardinalpflicht aus dem Vertrag.
3. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit infolge der Mangelhaftigkeit des gelieferten
Produktes oder in allen sonstigen Fällen, in denen die Haftung des
Verkäufers auf Schadensersatz gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
4. Die Nacherfüllung und die sonstigen Mängelansprüche erstrecken sich
nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Betriebsweise,
übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer
Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
5. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab
Ablieferung an ihn. Dies gilt nicht für Rückgriffsansprüche des Kunden
nach §§ 478, 479 BGB.
6. Der Kunde hat im Falle eines durch den Endverbraucher geltend
gemachten Mangels die Pflicht, den/die geltend gemachten Mangel/Mängel
zu dokumentieren und uns die Dokumentation bei Geltendmachung eines
Rückgriffsanspruches zukommen zu lassen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die dem Gerät beiliegende
Gebrauchsanweisung mit Garantieerklärung dem Endverbraucher
auszuhändigen. Sofern er Wiederverkäufer beliefert, muss er diese auf
unsere Garantiebedingungen hinweisen.
(3) Für unsere Geräte übernehmen wir eine Garantie gegenüber dem
Endverbraucher nach Maßgabe der für das jeweilige Gerät geltenden
Garantieerklärung. Diese Garantie lässt die
Gewährleistungsverpflichtungen des Kunden gegenüber seinen Abnehmern
unberührt.
(4) Garantie-Reparaturen an von uns gelieferten Geräten dürfen nur von
unseren eigenen und autorisierten Werkstätten ausgeübt werden.
(5) Aus einer von uns abgegebenen Garantie haften wir nur, wenn die
Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie von uns schriftlich und
unter Verwendung des Begriffs ´Garantie´ abgegeben worden ist.
§ 6 Sonstige Ansprüche
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, sind
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere aus §§ 280, 282, 283, 284, 286 und
311 und BGB ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach dem
Produkthaftungsgesetz oder in Fällen der Verletzung des Lebens, des
Körpers und der Gesundheit oder in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, der Übernahme einer Garantie oder der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der
Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ein Rücktritt
vom Vertrag durch den Käufer in anderen als den in diesen Bedingungen
vorgesehenen Fällen ist nur bei Verschulden unsererseits möglich.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bis zur Erfüllung
aller übrigen uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
zustehenden Ansprüche.
2. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als
20%, so verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Kunden insoweit freizugeben; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
3. Der Eigentumsvorbehalt schließt nicht das Recht des Kunden aus, die
gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu
veräußern. Der Kunde darf sie aber, solange der Eigentumsvorbehalt
besteht, weder zur Sicherung übereignen oder verpfänden.
4. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer)
unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, allen Zugriffen Dritter auf das
Sicherungsgut (Vorbehaltsware und abgetretene Forderungen) mit Hinweis
auf unsere Rechte zu widersprechen und uns darüber unverzüglich zu
benachrichtigen. Er ist weiter verpflichtet, die Vorbehaltsware im
üblichen Rahmen zu versichern.
§ 8 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet auf mit uns
abgeschlossene Verträge keine Anwendung.
2. Sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des
öffentlichen Rechts ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir
sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz gerichtlich
zu verklagen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.